Breaking News: Wuppertaler Zahnarzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt
Ein Wuppertaler Zahnarzt ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der 64-jährige Dentist hatte einen Patienten, der die Behandlung abbrechen wollte, mit den Worten „Sie gehen jetzt nirgendwo mehr hin, ich mach’ das jetzt fertig!“ in den Behandlungsstuhl gedrückt. Dann habe er mit einem Skalpell einen Abszess im Mund aufgeschnitten, wozu er aus Sicht des Gerichts mangels Einwilligung des Patienten nicht mehr berechtigt war.
Patient festgehalten und behandelt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mediziner in seiner Zahnarztpraxis unzureichend gereinigte Instrumente benutzt hatte. Dies war bei Kontrollen aufgefallen. Der Zahnarzt argumentierte, dass er dem Patienten möglicherweise das Leben gerettet habe, da dieser mitten in der Nacht im Notdienst erschienen sei und eine lebensgefährdende Sepsis, eine Blutvergiftung, gedroht habe.
Patient schildert katastrophalen ersten Eindruck
„Schon der erste Eindruck war katastrophal“, schilderte der Patient. „Zwei Wurzeln sind entzündet, die müssen raus“, habe der Zahnarzt ihm gesagt. „Ich habe gesagt, ich will das nicht, ich habe Probleme mit Spritzen.“ Der Arzt habe entgegnet, er sollte ihm nicht seinen Job erklären, er würde ihm ja auch nicht rein reden. Dann habe er gesagt: „Sie gehen nirgendwo hin, ich entscheide hier.“ Er habe sich nicht getraut zu gehen.
Unzureichende Reinigung der Instrumente
Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass der Mediziner in seiner Zahnarztpraxis unzureichend gereinigte Instrumente benutzt hatte. Dies war bei Kontrollen aufgefallen. Der Zahnarzt argumentierte, dass er dem Patienten möglicherweise das Leben gerettet habe, da dieser mitten in der Nacht im Notdienst erschienen sei und eine lebensgefährdende Sepsis, eine Blutvergiftung, gedroht habe.
Expertentipps: Was Patienten beachten sollten
Experten raten Patienten, sich vor einer Behandlung stets über die Qualifikation und die Hygienestandards des Arztes zu informieren. „Es ist wichtig, dass Patienten sich wohl und sicher fühlen“, so Zahnmedizin-Experte Dr. Müller. „Fühlen Sie sich unsicher, suchen Sie eine zweite Meinung ein.“
Zukunftsaussichten und Prävention
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Zahnarzt auch Freiheitsberaubung vorgeworfen, doch das Gericht sah dies nicht als erwiesen an. Der Patient habe durchaus die Möglichkeit gehabt, aufzustehen und zu gehen, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und bietet Anlass für eine intensive Debatte über Patientenrechte und die Verantwortung von Ärzten.
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