Freund wegen Tod am Großglockner verurteilt
Ein 37-jähriger Mann aus Salzburg wurde am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Strafe von fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldbuße von 9.600 Euro. Der Fall dreht sich um den Tod seiner 33-jährigen Freundin, die im Januar 2025 am Großglockner erfror.
Richter Norbert Hofer erkannte die “Führungsverantwortung” des Angeklagten an, ließ jedoch viele Anklagepunkte fallen. In seiner Urteilsbegründung stellte Hofer klar, dass die Verstorbene “Galaxien” vom alpinistischen Können ihres Partners entfernt gewesen sei und dass sie sich in seine Obhut gegeben hatte. Dies deutete darauf hin, dass sie annahm, er würde die Verantwortung für sie übernehmen.
Details zum Prozess
Der Prozess war von intensivem Medieninteresse begleitet und dauerte über 13 Stunden. Während der Verhandlung äußerte der Richter, dass er sich nicht von in den Medien aufgetretenen Experten beeinflussen ließ. Er stellte fest, dass der Angeklagte die Situation am Berg “falsch eingeschätzt” habe, jedoch nicht mutwillig zurückgelassen habe. “Ich sehe Sie nicht als Mörder, ich sehe Sie nicht als den Kaltherzigen,” bemerkte Hofer, und betonte, dass der Angeklagte in letzter Konsequenz versucht habe, Hilfe zu rufen und seiner Freundin beizustehen.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, während die Verteidigung Bedenkzeit erbat. Hofer stellte auch fest, dass die Ausrüstung des Angeklagten in einem “Maß” vorhanden war, das in einer Notsituation ausreichen sollte.
Ermittlungen und Zeugenaussagen
Die Umstände des Falls wurden durch zahlreiche Zeugen und Gutachten beleuchtet. Der Gerichtsmediziner bestätigte, dass die 33-Jährige an Unterkühlung gestorben sei. Experten führten aus, dass die Verunglückte im Vergleich zu ihrem Partner als unerfahren galt und ihre Ausrüstung unzureichend war.
Nach einem Hubschrauberüberflug durch die Alpinpolizei war der Angeklagte der Meinung, die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben. Er räumte jedoch ein, dass er keine Rettungsdecke oder einen Biwaksack mitgenommen hatte. Während der Verhandlung wurde auch die Sichtweise von Zeugen gehört, die die Situation als “uneindeutig” beschrieben.
Urteil und Konsequenzen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen. Der Richter wies darauf hin, dass der Angeklagte die Tour als gleichwertige Partnerschaft plante und nicht als Bergführer auftrat, da er keine formale Ausbildung im Alpinismus hatte.
Der Fall wirft wichtige Fragen über die Verantwortung beim Bergsteigen auf, insbesondere in Bezug auf die Einschätzung von Risiken und die Vorbereitung auf Notfälle. Die Diskussion über die erforderlichen Sicherheitsstandards und die Verantwortung unter Bergsteigern wird möglicherweise durch dieses Urteil neu belebt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt und ob die Entscheidung in einer höheren Instanz überprüft wird. Leser sind eingeladen, ihre Gedanken zu diesem tragischen Vorfall zu teilen und die Diskussion über Sicherheit im Alpinismus zu fördern.